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Nein. Der Preis für eine gebuchte Pauschalreise darf nach Vertragsabschluss nur dann erhöht werden, falls dies in den Vertragsbestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist und dort genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises gemacht werden. Dieser muss dann mindestens drei Wochen vor der Abreise mitgeteilt werden. Ein Aufschlag wäre zudem nur in den folgenden Fällen zulässig: wegen gestiegener Treibstoffkosten oder Gebühren sowie bei geändertem Wechselkurs. Bei einem Zuschlag von mehr als zehn Prozent können Konsumenten vom Vertrag zurücktreten und bereits geleistete Zahlungen zurückverlangen.
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