Inhalt
K-Tipp 12/2022
14.06.2022
Ja. Sie haben eine Wohnung und eine Garagenbox gemietet, der Vorplatz ist in der Miete nicht inbegriffen. Deshalb haben Sie keinen Anspruch darauf, dort ohne das Einverständnis des Vermieters Fahrzeuge abzustellen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Unanwendbar
In meinen Augen würde das bedeuten, dass der Vermieter diesen Vorplatz anderweitig vermieten könnte und sich die beiden Mieter absprechen müssten wer wann wegfahren soll. Eine völlig lächerliche Gesetzgebung.