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K-Tipp 16/2019
01.10.2019
Letzte Aktualisierung:
10.10.2019
10.10.2019
Nein. Als Erbe haben Sie dasselbe Einsichtsrecht, wie Ihr verstorbener Vater es hatte. Ihr Einsichtsrecht erstreckt sich auf sämtliche Kontobewegungen. Allerdings kann die Bank allenfalls ihre Aufwendungen für das Erstellen von Kopien in Rechnung stellen.
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