Inhalt
K-Tipp 19/2019
12.11.2019
Letzte Aktualisierung:
04.12.2019
04.12.2019
Ja, falls nichts anderes im Mietvertrag steht. Heisst es dort aber ausdrücklich, dass die Wohnung nur an eine einzige Person vermietet wird, riskieren Sie die Kündigung, wenn Sie dagegen verstossen.
Denn zwei Personen nutzen eine kleine Wohnung stärker ab als ein einzelner Mieter. Der Vermieter darf Ihnen allerdings keinen Besuch verbieten – auch nicht regelmässigen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden