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K-Tipp 02/2022
25.01.2022
Ja. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nur, wenn der Versicherte haftpflichtig ist. Und das ist einzig dann der Fall, wenn er den Schaden fahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Das war bei Ihnen nicht der Fall. Bei Ballsportarten kann ein solches Missgeschick vorkommen. Wer mitspielt, nimmt ein gewisses Risiko in Kauf und muss allfällige Schäden meist selber tragen.
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