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K-Tipp 04/2020
25.02.2020
Ja. Die Post ist gesetzlich nur dazu verpflichtet, Briefe und Pakete an fünf Wochentagen zuzustellen sowie abonnierte Tageszeitungen an sechs Wochentagen. Vorschriften zu den Zustellzeiten gibt es weder im Postgesetz noch in der Postverordnung.
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