Nein. Ihre Schwester hat kein Recht, die freundschaftliche Beziehung Ihres Vaters mit einem Hausverbot zu unterbinden.

Als Wohnberechtigter hat der Vater in etwa die gleichen Rechte wie Mieter: Er hat an seiner Wohnung ein selbständiges «Hausrecht» und muss sich von niemandem vorschreiben lassen, wer bei ihm ein und aus geht.
Ihr Vater darf also seine neue Freundin ohne jegliche Einschränkung in seiner Wohnung empfangen. Ausser dem Zorn seiner Tochter hat er nichts zu befürchten.

(hrs)