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Nein. Ihr Nachbar darf nur diejenigen Räume per Kamera überwachen, die er alleine nutzt. Möchte er gemeinschaftlich genutzten Boden filmen, muss er das Einverständnis der anderen Stockwerkeigentümer einholen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, muss er also die Kamera demontieren.
Übrigens: Auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten finden Sie ein informatives Merkblatt zur Videoüberwachung durch Private (www.edoeb.admin.ch/Datenschutz/Dokumentation/Merkblätter/Videoüberwachung durch private Personen).
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