Nein. Ihr Nachbar darf nur diejenigen Räume per Kamera überwachen, die er alleine nutzt. Möchte er gemeinschaftlich genutzten Boden filmen, muss er das Einverständnis der ­anderen Stockwerkeigen­tümer einholen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, muss er also die ­Kamera demontieren.

Übrigens: Auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten finden Sie ein informatives ­Merkblatt zur Videoüber­wachung durch Private (www.edoeb.admin.ch/Datenschutz/Dokumentation/Merkblätter/Videoüberwachung durch private Personen).