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Ja. Ist die betriebene Person selber nicht zu Hause, kann der Zahlungsbefehl gemäss Gesetz jeder «zu ihrer Haushaltung gehörenden erwachsenen Person» ausgehändigt werden. Gemeint sind insbesondere Ehegatten und Konkubinatspartner, aber auch Kinder ab ungefähr 16 Jahren. Daraus folgt: Wer berechtigt ist, einen Zahlungsbefehl entgegenzunehmen, kann auch Rechtsvorschlag erheben.
Ein Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden. Es genügt, ins Feld «Rechtsvorschlag» seine Unterschrift zu setzen.
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