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K-Tipp 07/2023
09.04.2023
Letzte Aktualisierung:
12.04.2023
12.04.2023
Ja, aber nur mit dem Einverständnis Ihres aktuellen Arbeitgebers. Sofern Sie ihn nicht direkt konkurrenzieren, dürfte er damit einverstanden sein. Denn Ihr Lohn an der bisherigen Stelle reduziert sich um den Betrag, den Sie während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses am neuen Arbeitsplatz verdienen. Das gilt immer dann, wenn im Vertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber nichts anderes vereinbart wurde.
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