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Ja. Sie haben auf jeden Fall Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – auch dann, wenn Sie bereits eine Arbeitsbestätigung erhalten haben.
Das Gleiche gilt auch im umgekehrten Fall: Haben Sie bereits ein Arbeitszeugnis erhalten, können Sie anschliessend zusätzlich eine Arbeitsbestätigung verlangen. Das ist zum Beispiel dann zu empfehlen, wenn das Zeugnis
an sich zwar wahr, aber nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist.
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