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K-Tipp 8/2007
25.04.2007
Als Mutter haben Sie die erzieherische Kompetenz, Ihrem 13-jährigen Sohn das Handy zu verbieten. Zwar hat heute bald jedes Kind ein Natel in der Tasche. Das hindert Sie aber nicht daran, in Ihrer Familie andere Massstäbe zu setzen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verkäufer das Handy zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten muss.
Ein 13-Jähriger ist zwar noch unmündig - aber er kann im Rahmen seines ersparten Taschengeldes gültige Verträge abschliessen. Ein Handy in dieser Preisklasse und ein bescheidenes Prepaid-Guthaben können daher legal an einen 13-Jährigen verkauft werden.
(hrs)
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Verkäufer das Handy zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis zurückerstatten muss.
Ein 13-Jähriger ist zwar noch unmündig - aber er kann im Rahmen seines ersparten Taschengeldes gültige Verträge abschliessen. Ein Handy in dieser Preisklasse und ein bescheidenes Prepaid-Guthaben können daher legal an einen 13-Jährigen verkauft werden.
(hrs)
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