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23.04.2020
Ja. Sie können Ihren Anteil an eine andere Person abtreten – auch gegen Bezahlung. Nur dürfte sich in dieser Situation kaum jemand finden, der Ihnen den Gegenwert Ihres Anteils zahlt. Als Erbe können Sie aber beim Gericht jederzeit eine Teilungsklage einreichen. Dieses bestimmt dann die Erbteile – auch wenn nicht alle mit dem Ergebnis einig gehen.
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