Grundsätzlich ja. Einzelne, kleine, bis zu 10 Kilo schwere Tiere darf man laut einer Verordnung des Bundes auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Meerschweinchen und kleinere Hunde kann man also meist problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haus­tieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar. 

Aber Achtung: Es gibt Gemeinden, die für das Begraben von Tieren weitere Einschränkungen vorsehen oder dies generell verbieten. Erkundigen Sie sich daher vorher bei der Gemeindeverwaltung nach den vor Ort geltenden ­Bestimmungen.

In jedem Fall verboten ist es, verstorbene Haus­tiere im Wald, am Wegrand oder sonstwo auf ­öffentlichem Grund zu beerdigen. Dies gilt unabhängig von Grösse und Gewicht des Tiers. 

Wenn ein Tier stirbt, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Wird ein Haustier beim Tierarzt eingeschläfert und hat der Besitzer keinen ­besonderen Wunsch, übergibt der Arzt es der öffentlichen Entsorgung. Es wird zur Kadaversammelstelle gebracht und zusammen mit anderen toten Tieren verarbeitet.
  • Stirbt das Tier zu Hause, muss der Besitzer es selbst in die Kadaversammel­stelle bringen. Je nach Ort besteht auch die Möglichkeit, das Tier vom Ab­decker abholen zu lassen. Am besten erkundigt man sich bei der Gemeinde­verwaltung, wo die nächste Sammelstelle ist und ob das Tier abgeholt werden kann.
    Der Besitzer kann seinen Liebling aber auch in ­einem Tierkrematorium einäschern lassen. Wer dies wünscht, erhält die Asche mit oder ohne Urne. Die Urne kann man zu Hause aufbewahren, sie im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beisetzen. Es ist auch erlaubt, die Asche im Freien zu verstreuen.
    Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das verstorbene Tier auf einem Tierfriedhof bestatten zu lassen oder es – wie erwähnt – auf Privatgrund zu begraben. Ist man Mieter, muss man zuerst die Einwilligung des Vermieters einholen.
  • Wer möchte, kann sein verstorbenes Haustier oder dessen Fell auch präparieren lassen.

Tipp: Wissenswertes rund um Tiere und Recht finden Sie im Internet unter www.tierimrecht.org