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K-Tipp 05/2023
14.03.2023
Ja. Vorbereitende Tätigkeiten sind zulässig. Sie dürfen etwa eine Firma gründen und ins Handelsregister eintragen, Geschäftsräumlichkeiten mieten oder Stelleninserate aufgeben. Solange Sie angestellt sind, dürfen Sie aber Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren, also beispielsweise keine Arbeitskollegen oder Kunden abwerben oder Ihre Dienste bereits öffentlich anbieten.
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