Die Juristen sind sich in diesem Punkt nicht einig. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter den Balkon nach seinen Bedürfnissen sowie nach seinem persönlichen Geschmack frei einrichten darf.

Da die Fassade aber nicht zur Mietwohnung gehört, braucht jede Veränderung der Aussenansicht eines Hauses grundsätzlich immer die Zustimmung des Vermieters. Wenn Sie die Parabolantenne auf dem Hausdach befestigen, vor einem Ihrer Fenster oder eben auf der Aussenseite des Balkons, müssen Sie deshalb den Vermieter um sein Einverständnis bitten.
Diese Auffassung wird aber von Juristen immer häufiger kritisiert. Ihre Argumente:
In einer Welt, die medial zunehmend vernetzter wird, sei das Recht auf persönliche Information höher zu gewichten als das ästhetische Empfinden des Hausbesitzers beziehungsweise Vermieters.

Es kann daher gut sein, dass ein Gericht in Zukunft in einem solchen Fall zu Gunsten des Mieters entscheidet.
Wichtig: Je nach Kanton ist das Anbringen einer Parabolantenne bewilligungspflichtig. Erkundigen Sie sich im Voraus beim Baudepartement Ihrer Gemeinde.

Um einer Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter und den Behörden aus dem Weg zu gehen, ist es daher ratsam, die Antenne innerhalb des Balkons aufzustellen. Tipp: Erkundigen Sie sich, ob es für Ihre Bedürfnisse eine kleinere Antennenschüssel gibt.

(dw)