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Sie haben als Mieter zwar das ausschliessliche Nutzungsrecht am Parkplatz. Doch Sie dürfen Ihren rechtlichen Anspruch nur mit legalen Mitteln durchsetzen. Das Versperren der Wegfahrt gehört nicht dazu. Die Gerichte betrachten dies teilweise als strafbare Nötigung.
Besser: Situation fotografieren und bei der Polizei eine Anzeige einreichen. Als Mieter macht man dies am besten über den Vermieter oder die Liegenschaftsverwaltung.
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