Sie haben als Mieter zwar das ausschliessliche Nutzungsrecht am Parkplatz. Doch Sie dürfen ­Ihren rechtlichen Anspruch nur mit legalen Mitteln durchsetzen. Das Versperren der Wegfahrt gehört nicht dazu. Die Gerichte betrachten dies teilweise als strafbare Nötigung. 

Besser: Situation fotografieren und bei der Polizei eine Anzeige einreichen. Als Mieter macht man dies am besten über den Vermieter oder die Liegenschaftsverwaltung.