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K-Tipp 7/2004
07.04.2004
Ja. Laut Gesetz sind Mann und Frau grundsätzlich verpflichtet, sich gegenseitig Auskunft über Einkommen, Vermögen und Schulden zu geben. Genügen einem Ehepartner mündliche Auskünfte nicht, kann er auch schriftliche Belege verlangen.
Das Auskunftsbegehren darf allerdings nicht aus reiner Neugier oder aus Schikane gestellt werden.
Wenn Sie hingegen wissen wollen, wie viel Ihr Mann verdient, um überprüfen zu können, ob er tatsächlich nicht mehr Haushaltsgeld bezahlen kann, ist er verpflichtet, die dafür unbedingt notwendigen Informationen - und nur diese - herauszurücken.
Weigert sich Ihr Mann, Auskunft zu geben, können Sie das zuständige Gericht einschalten. Dieses wird ihn (falls es Ihr Auskunftsbegehren tatsächlich als berechtigt ansieht) dazu verpflichten, Sie über sein Einkommen zu informieren und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Ein Gericht könnte sogar Dritte - etwa die Bank oder den Arbeitgeber Ihres Mannes - anweisen, entsprechende Informationen herauszugeben.
Schneller als via Gericht kommen Sie allerdings auf dem Steueramt zum Ziel.
Der Grund: Falls Ihr Mann solch ein Heimlichtuer ist, hat er die Steuererklärung wohl ohne Ihre Unterschrift abgegeben.
Verlangen Sie deshalb auf dem Steueramt einfach die Steuererklärung mit dem Argument, Sie müssten sie noch unterschreiben - und schon wissen Sie, welches Einkommen Ihr Mann dort deklariert hat.
(ch)
Das Auskunftsbegehren darf allerdings nicht aus reiner Neugier oder aus Schikane gestellt werden.
Wenn Sie hingegen wissen wollen, wie viel Ihr Mann verdient, um überprüfen zu können, ob er tatsächlich nicht mehr Haushaltsgeld bezahlen kann, ist er verpflichtet, die dafür unbedingt notwendigen Informationen - und nur diese - herauszurücken.
Weigert sich Ihr Mann, Auskunft zu geben, können Sie das zuständige Gericht einschalten. Dieses wird ihn (falls es Ihr Auskunftsbegehren tatsächlich als berechtigt ansieht) dazu verpflichten, Sie über sein Einkommen zu informieren und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Ein Gericht könnte sogar Dritte - etwa die Bank oder den Arbeitgeber Ihres Mannes - anweisen, entsprechende Informationen herauszugeben.
Schneller als via Gericht kommen Sie allerdings auf dem Steueramt zum Ziel.
Der Grund: Falls Ihr Mann solch ein Heimlichtuer ist, hat er die Steuererklärung wohl ohne Ihre Unterschrift abgegeben.
Verlangen Sie deshalb auf dem Steueramt einfach die Steuererklärung mit dem Argument, Sie müssten sie noch unterschreiben - und schon wissen Sie, welches Einkommen Ihr Mann dort deklariert hat.
(ch)
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