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Nein. Nach schweizerischem Recht darf nur das Landeskennzeichen des Immatrikulationslandes angebracht werden. Erlaubt ist also nur der offizielle CH-Kleber.
Aber Sie dürfen selbstverständlich einen anderen Kleber, zum Beispiel mit der italienischen Flagge, anbringen.
Übrigens: Für Fahrten ins Ausland ist der CH-Kleber obligatorisch – auch bei Motorrädern und Anhängern. Wer ihn beim Verlassen der Schweiz nicht gut sichtbar am Heck angebracht hat, riskiert eine Busse.
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