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17.06.2020
Ja. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen irrtümlich zu viel Lohn ausgerichtet hat. Dann kann Ihr Chef seine Forderung mit zukünftigen Lohnzahlungen verrechnen – also die zu viel bezahlten Beträge von Ihrem künftigen Lohn abziehen.
Er muss Ihnen aber mindestens so viel Lohn pro Monat überweisen, dass Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum nicht unterschritten wird.
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