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Nein. Müssen Angestellte eine gesetzliche Pflicht erfüllen, muss ihnen der Arbeitgeber den Lohn für diese Zeit zahlen. Wer als Zeuge vorgeladen ist, erfüllt eine gesetzlich vorgeschriebene Bürgerpflicht. Wer eine Aussage ohne Berechtigung verweigert, kann gebüsst werden.
Arbeitet man im Stundenlohn, gilt: Der Lohnausfall wird von der Staatsanwaltschaft ersetzt. Das gilt auch für allfällige Reisespesen im Zusammenhang mit dem Termin. Selbständige haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung für den Erwerbsausfall.
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