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K-Tipp 15/2024
17.09.2024
Ja. Sie müssen den Darlehensnehmer aber zuerst schriftlich mahnen und ihm eine Nachfrist für die Bezahlung der fälligen Raten ansetzen. Zahlt er dann noch immer nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Restbetrag des Darlehens zurückfordern. Tipp: Im Darlehensvertrag können Sie vereinbaren, dass Sie den Vertrag sofort kündigen können, falls eine Rate nicht pünktlich bezahlt wird.
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