Ein Appenzeller Naturheiler nahm von 54 Patienten Darlehen über total 941’000 Franken entgegen. Das meiste zahlte er nicht zurück. Seine Frau war seine Praxisassistentin und half ihm, die Patienten «schamlos und in perfider Weise» auszunutzen, wie es das Kantonsgericht umschrieb.

Dafür wurde der Mann zu 6 Monaten Gefängnis unbedingt und 21 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt – wegen gewerbsmässigen Betrugs. Das Ehepaar war unter anderem wegen der Spielsucht der Frau finanziell so schlimm dran, dass eine Rückzahlung der Darlehen von Anfang an unmöglich war. Und das Ausnutzen des Vertrauensverhältnisses zu den Patienten sei arglistig gewesen. Die Ehefrau erhielt fast die gleiche Strafe.   

Bundesgericht, Urteil 6B_507/2008 vom 26. 11. 2008