Darmkrebs ist hinterlistig: Die körperlichen Beschwerden zeigen sich oft erst, wenn es für eine erfolgreiche Behandlung zu spät ist. Vorsorgeuntersuchungen können deshalb sinnvoll sein.
Ärzte empfehlen Gesunden grundsätzlich ab 50 Jahren alle zehn Jahre einen Stuhltest (siehe Kasten, «Gratis Merkblatt»). Je nach Ergebnis drängt sich dann eine Darmspiegelung auf. Damit kann man die am Anfang oft harmlosen Geschwulste erkennen und entfernen – bevor sie sich zum bösartigen Tumor entwickeln. Die Kosten der Darmspiegelung, 500 bis 800 Franken, übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse grundsätzlich erst ab 50 Jahren.
Bei Jüngeren muss die Grundversicherung nur dann zahlen, wenn drei Verwandte ersten Grades (Eltern, Geschwister oder Kinder) an Darmkrebs erkrankt sind oder ein Verwandter vor dem 30. Altersjahr. Ist zum Beispiel ein Elternteil oder Geschwister mit 32 Jahren erkrankt, müssen Patienten die Kosten selber tragen. Leiden nahe Verwandte an Darmkrebs, empfehlen Ärzte eine Vorsorgeuntersuchung zehn Jahre vor dem Alter, in dem das Familienmitglied krank wurde.
Wenn die Grundversicherung nicht zahlt, kommt allenfalls die Zusatzversicherung für die Kosten auf. Einige Krankenkassen beteiligen sich bei Versicherten unter 50 Jahren an den Arztrechnungen – zum Beispiel die Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Helsana, KPT, Sanitas und Swica.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenkassen regeln das sehr allgemein. So steht etwa im Kleingedruckten der Concordia, bei «präventivmedizinischen Massnahmen werden 90 Prozent der Kosten, maximal jedoch 500 Franken pro Kalenderjahr übernommen». Bei der Helsana heisst es, von einem Arzt durchgeführte «Vorsorgeuntersuchungen» würden übernommen.
Vorsorge: Sache der Zusatzversicherung
Aber Achtung: Auf Anfrage sagen die Krankenkassen Concordia und Helsana, sie würden sich nur an den Kosten für die Darmspiegelung beteiligen, wenn beim Untersuch nichts zum Vorschein käme. Werde eine Geschwulst gefunden und entfernt, handle es sich um eine Krankheitsbehandlung. Dies sei von der Grundversicherung gedeckt. Gleich tönt es bei CSS und KPT. Patienten mit einer hohen Franchise müssen die Rechnung dann meist aus dem eigenen Sack bezahlen.
Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Uni St. Gallen, widerspricht den Aussagen der Kassen. Zu Beginn handle es sich um eine reine Vorsorgeuntersuchung – egal, wie das Resultat aussehe. «Dieser Aufwand geht zulasten der Zusatzversicherung», sagt Kieser. Erst ab dem Krankheitsbefund gehe die Behandlung zulasten der Grundversicherung. Das Bundesamt für Gesundheit sieht das genauso. Die genannten Kassen halten trotzdem an ihrem Vorgehen fest.
Grosszügiger zeigt sich die Swica: Sie vergütet das Entfernen einer Geschwulst und deren Untersuchung aus der Zusatzversicherung. Denn auch das diene der Prävention von Darmkrebs.
Tipp: Verlangen Sie vom Arzt zwei Abrechnungen, wenn er Geschwulste findet – eine für die Zusatzversicherung mit dem Grund «Prävention» und für die Behandlung eine für die Grundversicherung mit dem Grund «Krankheit».
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