Die Konsumenten werden sich 2020 über viele Regelungen weiter ärgern müssen. Beispiele: Wie im Vorjahr lehnt es der Bundesrat ab, den bestehenden Mindestzins für Pensionskassenguthaben von einem Prozent im nächsten Jahr zu erhöhen – obwohl die Pensionskassen in den vergangenen zehn Jahren im Durchschnitt eine Rendite von 4,7 Prozent erwirtschaftet haben («Saldo» 17/2019). So erhöhen die Kassen ihre Reserven. Aber das Altersguthaben der Versicherten wächst nur noch langsam. Und wer die direkten Bundessteuern vorauszahlt, erhält weiterhin keinen Vergütungszins. Dafür verlangt der Bund von säumigen Steuerzahlern wie im Vorjahr drei Prozent Verzugszins.
Für die Konsumenten ändert sich im nächsten Jahr trotzdem einiges. Das sind die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen.
AHV
Beitragssatz steigt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen mehr an die AHV zahlen, ohne dass sich die Renten erhöhen. Der Beitragssatz steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Selbständige müssen statt 7,8 neu 8,1 Prozent ihres Einkommens an die AHV überweisen. Der AHV-Mindestbeitrag von Nichterwerbstätigen steigt um 10 Franken auf 405 Franken pro Jahr.
Banknoten
Umtauschfristen abgeschafft
Alte Banknoten müssen nicht mehr innert 20 Jahren bei der Schweizerischen Nationalbank umgetauscht werden. Sie verlieren ihren Wert nicht mehr. Das gilt für alle Banknoten ab der sechsten Serie. Dazu gehört zum Beispiel die 100er- Note mit dem Architekten Francesco Borromini. Weitere Informationen zum Umtausch von Banknoten: www.snb.ch " Bargeld " Merkblätter Banknoten und Münzen " Merkblatt zum Umtausch
von zurückgerufenen Banknoten.
Liegenschaften
Umweltschutzinvestitionen über drei Jahre abziehbar
Wer eine Liegenschaft im Privatbesitz abreisst und auf dem gleichen Grundstück einen Ersatzneubau errichtet, kann neu die Kosten für den Abbruch bei den Steuern abziehen. Hausbesitzer können diese Kosten sowie Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, ab nächstem Jahr auf maximal drei Steuerperioden verteilen.
Strom
Durchschnittspreis steigt
Zwei Drittel der rund 650 Stromlieferanten erhöhen ihre Tarife. Ein typischer Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr wird durchschnittlich 9 Franken mehr für den Strom bezahlen (K-Tipp 16/2019). Die Strompreistarife der Gemeinden sind abrufbar auf www.strompreis.elcom.admin.ch.
Renten der 2. Säule
Teuerung ausgeglichen
Die seit 2016 ausgezahlten Hinterlassenen- und IV-Renten der obligatorischen 2. Säule (Pensionskasse) werden an die Teuerung angepasst. Die Erhöhung beträgt 1,8 Prozent.
Hausangestellte
Höherer Mindestlohn
Für Angestellte in privaten Haushalten, die pro Woche fünf und mehr Stunden für den gleichen Arbeitgeber tätig sind, gelten ab 2020 neue Mindestlöhne: Je nach Ausbildung und Erfahrung im Berufsleben beträgt der Ansatz zwischen Fr. 19.20 und Fr. 21.10 pro Stunde.
Verjährung
Längere Fristen
Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren neu erst nach 20 Jahren nach der Zufügung des Schadens (bisher 10 Jahre). Das verbessert die Lage von Betroffenen von Langzeitschäden, wie etwa Asbestarbeitern. Wer den Schaden und den Schädiger kennt, muss innert drei Jahren (früher 1 Jahr) seine Ansprüche geltend machen.
Dividenden
Besteuerung erhöht
Der Bund besteuert Dividenden – also Gewinnausschüttungen von Firmen an ihre Teilhaber – neu zu 70 Prozent. In den Kantonen muss die Besteuerung mindestens 50 Prozent betragen. Die höhere Dividendenbesteuerung gilt nur, wenn man mit mindestens zehn Prozent an einer AG, GmbH oder Genossenschaft beteiligt ist.
Pflegekosten
Höhere Beiträge
Die Krankenkassen zahlen ab 2020 für alle zwölf Pflegestufen höhere Beiträge an die stationären Pflegekosten. Bei einem Pflegebedarf bis 20 Minuten pro Tag (Pflegestufe 1) zahlen die Versicherer neu Fr. 9.60 statt Fr. 9.–. Bei der höchsten Pflegestufe 12 (mehr als 220 Minuten Pflegebedarf) erhöht sich der Beitrag von Fr. 108.– auf Fr. 115.20.
Skifahren abseits der Piste kostet neu 150 Franken
Ab nächstem Jahr führen viele Bagatelldelikte nicht mehr zu einem Strafverfahren. Es gibt nur noch eine Ordnungsbusse bis zu 300 Franken. Das reduziert auch die Verfahrenskosten. Wird die Busse bezahlt, ist die Sache definitiv ohne Folgen erledigt. Es gibt keinen Eintrag im Strafregister. Bisher galt dieses Verfahren nur für leichte Verletzungen der Verkehrsregeln. Eine Auswahl der Delikte, die neu im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden:
20 Franken
Nichtmitführen der Abgaswartungsdokumente bei Schiffen
Nichtmitführen der vorgeschriebenen Ausweise während der Jagd, pro Ausweis
Nichtmitführen einer Waffentragbewilligung
40 Franken
Telefonieren ohne Freisprechanlage beim Velofahren
50 Franken
Benutzung einer öffentlichen Wertstoffsammelstelle ausserhalb der vorgeschriebenen Betriebszeiten
Unbefugtes Heranschwimmen an fahrende Schiffe
80 Franken
Rauchen in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen
100 Franken
Fahren mit Wasserski innerhalb der Uferzone
Fangen von Fischen und Krebsen während der Schonzeit, pro Fisch
Tauchen in markiertem Fahrwasser
Unbefugter Konsum von Cannabis
Unberechtigtes Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen
Unerlaubtes Fahren mit Aqua-Scootern
150 Franken
Freies Zelten oder Campieren in eidgenössischem Jagdbanngebiet
Skifahren ausserhalb von markierten Pisten in eidgenössischem Jagdbanngebiet
Wildernlassen von Hunden
200 Franken
Fahren ohne Vignette auf der Autobahn
300 Franken
Transportieren von Feuerwaffen, ohne Waffe und Munition zu trennen