Das Aus im Beruf...
Wer wegen Krankheit invalid wird und deswegen nicht mehr arbeiten kann, gerät schnell in Geldnot. Mögliche Gegenmass-nahme: eine Erwerbsunfähigkeits-Rente.
Inhalt
K-Tipp 2/2004
28.01.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Glück im Unglück: So könnte man die Situation von Unfallopfern umschreiben. Wer in der Schweiz verunfallt, muss sich zwar um seine Gesundheit sorgen - doch das finanzielle Auskommen ist kein Problem. Denn die Leistungen der Unfallversicherung für Angestellte sind sehr gut ausgebaut. Bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz zahlt die Suva (oder ein privater Unfallversicherer) nebst den Heilungskosten schon ab dem dritten Tag ein Unfalltaggeld; dieses ersetzt den kurzfristigen Lohnausfall.
Glück im Unglück: So könnte man die Situation von Unfallopfern umschreiben. Wer in der Schweiz verunfallt, muss sich zwar um seine Gesundheit sorgen - doch das finanzielle Auskommen ist kein Problem. Denn die Leistungen der Unfallversicherung für Angestellte sind sehr gut ausgebaut. Bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz zahlt die Suva (oder ein privater Unfallversicherer) nebst den Heilungskosten schon ab dem dritten Tag ein Unfalltaggeld; dieses ersetzt den kurzfristigen Lohnausfall.
Sollte die Person wegen des Unfalls dauerhaft erwerbsunfähig - also invalid - werden, fliesst eine Invalidenrente. Sie stellt den Lohnersatz bis ans Lebensende sicher.
Doppeltes Pech gehabt: So präsentiert sich die Lage von Leuten, die wegen Krankheit invalid werden. Sie haben nicht nur eine bleibende körperliche Beeinträchtigung zu ertragen - ihnen droht auch der finanzielle Absturz.
Zwar zahlt die Krankenkasse die Arzt- und Spital-kosten; und sehr viele Angestellte haben eine Kollektiv-Taggeldversicherung, die ihnen den Lohn für maximal zwei Jahre ersetzt.
Doch spätestens nach zwei Jahren droht eine Versicherungslücke; die Krankentaggelder sind jetzt nämlich in jedem Fall erschöpft. Zwar kommen nun die IV-Renten der staatlichen Invalidenversicherung (IV) und der Pensionskasse - es droht aber trotzdem eine Einkommens-einbusse. Die gut ausgebauten Leistungen der Unfallversicherung fallen ja weg, wenn eine Krankheit zum beruflichen Aus führt.
Krankheit ist das grössere Risiko
Mit anderen Worten: Viele haben bei krankheitsbedingter Invalidität nach zwei Jahren eine Versicherungslücke, die es zu stopfen gilt - umso mehr, als Invalidität infolge Krankheit rund acht- bis zehnmal häufiger ist als Invalidität infolge Unfalls.
Die Lösung für dieses Problem: eine private Erwerbsausfall-Versicherung - also eine zusätzliche, selber organisierte Invalidenrente, die spätestens nach zwei Jahren (zusammen mit der Rente von IV und Pensionskasse) das Krankentaggeld ablöst und so einen langfristigen Lohnersatz garantiert.
Oft ist in diesem Zusammenhang von der Erwerbsunfähigkeits-Versicherung die Rede.
Wer braucht eine solche private Invalidenrente? Entscheidend ist die eigene Situation beziehungsweise die Antwort auf die Frage: Wie viel Geld erhalte ich bei krankheitsbedingter Invalidität?
Bei der staatlichen Invalidenversicherung (IV) ist der Fall relativ klar. Die maximale Einzelrente liegt derzeit zwischen 1055 und 2110 Franken pro Monat.
Das Maximum erhält aber nur, wer keine Beitragslücken hat und auf ein bestimmtes Durchschnittseinkommen kam (derzeit rund 76000 Franken pro Jahr).
Wer Kinder unter 18 hat, erhält dazu noch Invaliden-Kinderrenten (zwischen 422 und 844 Franken pro Kind, gilt auch für unter 25-jährige Kinder, falls sie noch in Ausbildung sind).
Wie gross Ihr Anspruch wäre, können Sie bei der zuständigen AHV-Zweigstelle in Erfahrung bringen.
Ergänzung zu IV und Pensionskasse
Grosse Unterschiede gibt es bei der Pensionskasse. Es gibt Kassen, die nur das gesetzliche Minimum bieten, aber auch solche mit gross-zügigen, überobligatorischen Lösungen. Grob geschätzt gilt: Durchschnittsverdiener erhalten von der Pensionskasse bei Invalidität zwischen 25 und 50 Prozent des letzten versicherten Lohnes (auch abhängig vom Alter).
Die effektive Höhe der Invalidenrente der Pensionskasse sollte aus Ihrem aktuellen Versicherungsausweis hervorgehen, den Sie meist jährlich erhalten. Wer Kinder zu ernähren hat, hat von der Pensionskasse noch eine - in der Regel bescheidene - Invaliden-Kinderrente zugut.
Wer nun die Leistungen von IV und Pensionskasse zusammenzählt, sieht sofort, wie sich diese Summe zum jetzigen Lohn verhält. Wer damit auskommt, muss nichts machen.
Wer jedoch zu wenig hat und diese Lücke durch private Vorsorge füllen will, um den jetzigen Lebensstandard zu halten, kann dies mittels einer Erwerbsunfähigkeits-Versicherung tun.
Die Tabelle zeigt, was eine solche Invalidenrente von monatlich 2000 Franken kostet, und zwar für einen 35-jährigen Mann. Wer sich so versichert, erhält also bei einer Invalidität von mindestens 66 Prozent eine Rente von 2000 Franken pro Monat - und zwar konstant bis zum Vertragsende, das man mit Vorteil auf das Pensionierungsalter ansetzt (dann kommen nämlich die Altersrenten der staatlichen AHV und der Pensionskasse).
Die Wartefrist ist mit zwei Jahren angesetzt. Die Vorgabe für die Prämien in der Tabelle lautet also, dass die versicherte Person im Krankheitsfall noch zwei Jahre lang entweder durch ein Kollektiv-Krankentaggeld der Firma oder durch ein privates Krankentaggeld abgesichert ist und deshalb die Invalidenrente auch erst nach zwei Jahren braucht.
Wer eine kleinere oder eine höhere Rente versichern will, kann aufgrund der Tabelle ungefähr abschätzen, was das kosten würde. Die Prämien verhalten sich nämlich weitgehend linear, das heisst, wer beispielsweise nur 1000 Franken Rente pro Monat braucht, zahlt nur die Hälfte dessen, was die 2000-Franken-Rente in der Tabelle kostet.
Allerdings wird die Jahres-prämie höher, je älter man beim Abschluss ist.
Während zum Beispiel ein 30-jähriger Mann (für eine Rente von 2000 Franken pro Monat) bei einer Laufzeit von 35 Jahren jährlich im Schnitt rund 1600 Franken zahlt, kostet die gleich hohe Rente für den 47-jährigen Mann (Laufzeit 18 Jahre) rund 25 Prozent mehr.
Für Frauen kostet die Erwerbsausfall-Versicherung im Schnitt 25 bis 40 Prozent weniger als für gleichaltrige Männer.
Nachstehend ein paar wichtige Details, die Sie zum Thema Erwerbsunfähigkeits-Rente wissen müssen:
- Invalidität ist nicht immer gleichbedeutend mit vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Das hat einen Einfluss auf die Höhe der ausbezahlten Rente: In der Regel zahlt die Gesellschaft bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent überhaupt keine Rente, während ab einer Invalidität von 662/3 Prozent die volle Versicherungsleistung zum Tragen kommt.
Dazwischen erfolgt die Auszahlung gemäss dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Den Grad der Invalidität legen die Gesellschaften in der Regel nach den gleichen Kriterien fest wie die staatliche IV.
Beispiel: Falls Sie zu 40 Prozent erwerbsunfähig sind, erhalten Sie auch nur 40 Prozent der vereinbarten Rente.
- Wird die versicherte Person von Arzt oder IV als invalid erklärt, muss sie (nach einer Wartefrist) auch keine Prämien mehr zahlen - das ist die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit. In der Regel ist das nach drei Monaten der Fall.
- Bei Selbstmordversuch mit anschliessender Invalidität oder absichtlicher Selbstverstümmelung zahlt keine Gesellschaft eine Rente.
- Wichtig zu wissen: Nach Vertragsende wird - im Unterschied zur gemischten Lebensversicherung (Sparversicherung) - keine Zahlung der Versicherungsgesellschaft fällig. Es handelt sich also um eine reine Risiko-versicherung, im Prinzip wie bei einer Krankenkasse.
Holen Sie mehrere Offerten ein - das Sparpotenzial ist gross
Das sind die wichtigsten Tipps für den Abschluss einer Erwerbsausfall-Versicherung.
- Prüfen Sie, wie viel Sie bei Invalidität infolge Krankheit von IV und Pensionskasse erhalten. Ist das bedeutend weniger als Ihr jetziger Lohn, können Sie die Lücke mit einer Erwerbsunfähigkeits-Rente schliessen.
- Holen Sie verschiedene Offerten ein. Die Tabelle zeigt, dass die teuerste Gesellschaft bei der Gesamt-Bruttoprämie 60 Prozent teurer ist als der günstigste Anbieter. Bruttoprämien sind ohne die nicht garantierten Überschüsse gerechnet (siehe K-Tipp 1/04). Die Tabelle zeigt, dass einige Gesellschaften schon im ersten Jahr Überschüsse gewähren (andere tun dies ab dem zweiten Jahr). Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an den Bruttowert.
- Bevorzugen Sie eine Gesellschaft, die Prämiengarantie über die ganze Laufzeit gibt; dann ist der Bruttoprämien-Barwert garantiert. Die anderen Gesellschaften nehmen sich das Recht heraus, nicht nur die in Aussicht gestellten Überschüsse zu kürzen, sondern auch noch die Bruttoprämien während der Vertragsdauer zu erhöhen.
- Vielleicht brauchen Sie nicht nur eine Invalidenrente, sondern auch ein Todesfallkapital, um beispielsweise Ihre Familie abzusichern. Was Sie dabei beachten müssen, steht im K-Tipp 1/04. Wer beide Deckungen braucht, kann diese bei zwei verschiedenen Gesellschaften abschliessen und dann jeweils die günstigste Variante auswählen. So bleibt man flexibler als mit einem Kombiprodukt bei einem einzigen Anbieter.
- Viele Versicherungsvertreter werden Ihnen eine gemischte Lebensversicherung verkaufen wollen, welche die Invalidenrente mit einem Sparprozess verbindet. Der K-Tipp hat schon mehrfach von der Sparversicherung abgeraten.