Bald ist es so weit: Am 26. Juli werden Manfred Dachs und Nunzio Impellizzeri auf dem Zürcher Standesamt ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Der 50-jährige Manfred aus Salzburg (A) und der 42-jährige Nunzio aus Catania (I) sind seit zehn Jahren ein Paar und leben in Zürich. Am 26. Juli vor knapp drei Jahren gaben sie sich in der Masoala-Halle im Zürcher Zoo das Jawort zur eingetragenen Partnerschaft.
«Mit der Heirat wollen wir zeigen, dass Homosexuelle nun gleichgestellt sind», sagt Manfred Dachs, der beim Zürcher Sozialdepartment arbeitet. «Die rechtlichen Vorteile der Ehe waren nicht das Motiv für die Umwandlung», ergänzt Nunzio Impellizzeri. Er ist Choreograf und Inhaber einer Tanzkompagnie.
Die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe bringt laut der Zürcher Anwältin Annekatrin Wortha Vorteile.
- Vermögen: Im Gegensatz zur Gütertrennung bei der eingetragenen Partnerschaft gilt bei Ehepaaren der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das heisst: Das Vermögen, das die Partner während der Ehe erarbeiten, gehört beiden. Es wird bei einer Scheidung oder bei Auflösung der Ehe durch den Tod eines Ehegatten hälftig geteilt. Der neue Güterstand gilt ab dem Zeitpunkt der Umwandlung, sofern das Paar nicht etwas anderes vereinbart.
- Adoption: Ein homosexuelles Ehepaar kann gemeinsam ein fremdes Kind adoptieren. Bei einem eingetragenen Paar kann nur das Kind des Partners adoptiert werden.
- Witwenrente: Bei einem verheirateten Frauenpaar erhält die überlebende Partnerin eine Witwenrente, auch wenn das Paar kinderlos war. Sie muss zum Zeitpunkt des Todes über 45 Jahre alt sein, und die Ehe muss mindestens fünf Jahre gedauert haben. Die Dauer einer eingetragenen Partnerschaft vor der Ehe wird angerechnet. Wie bei heterosexuellen Ehepaaren gilt dies nicht für verheiratete Männerpaare.
- Einbürgerung: Wer sich fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat und drei Jahre mit einem Schweizer verheiratet ist, kann sich erleichtert einbürgern lassen. Die Dauer einer eingetragenen Partnerschaft davor wird angerechnet.
- Samenspende: Verheiratete Frauenpaare erhalten in einem zugelassenen Zentrum für Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz Zugang zu einer Behandlung mit gespendeten Samenzellen. Bei so gezeugten Kindern ist die Ehefrau der gebärenden Mutter ab Geburt der andere Elternteil. Eine Stiefkindadoption ist nicht mehr nötig. Das gilt nur, wenn das Kind nicht mittels privater Samenspende oder in einer Klinik im Ausland gezeugt wurde.
- Elternurlaub: Wie bei heterosexuellen Paaren der Ehemann hat bei Frauenpaaren die Ehefrau der Mutter Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub.
Gut zu wissen: Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe genügt eine gemeinsame Erklärung des Paares beim Zivilstandsamt. Die Kosten betragen in der ganzen Schweiz einheitlich 75 Franken. Wer es feierlicher wünscht, kann die Erklärung auch in «zeremonieller Form» in Anwesenheit von zwei Zeugen abgeben. Das kostet zusätzlich 50 Franken.
Neue eingetragene Partnerschaften sind noch bis Ende Juni möglich – bestehende können aber darüber hinaus weitergeführt werden. Bisher nicht eingetragene Paare können ab 1. Juli heiraten. Im Ausland geschlossene Ehen, die bisher in der Schweiz nur als eingetragene Partnerschaften anerkannt waren, gelten ab Juli auch hier als Ehen.
Der neue Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung im Ausland, sofern das Paar in einem Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbarte – oder wenn ein Ehegatte dem Partner bis Ende Juni schriftlich mitteilt, dass der neue Güterstand erst ab 1. Juli gelten soll.
Umwandlung in eine Ehe: Ansturm blieb bislang aus
Seit dem Jahr 2007 können homosexuelle Paare ihre Beziehung als Partnerschaft eintragen lassen. Bis 2021 machten das laut Angaben des Bundesamts für Statistik insgesamt 12 130 Paare. Zwei Drittel davon waren Männer. 1973 Partnerschaften wurden bis Ende 2021 wieder aufgelöst – zwei Drittel davon ebenfalls von Männerpaaren.
Bisher blieb bei den Zivilstandsämtern ein Ansturm von eingetragenen Paaren für die Umwandlung in eine Ehe aus. Das zeigt eine Umfrage des K-Tipp bei den Zivilstandsämtern der Städte Zürich, Winterthur ZH und Luzern von Ende Mai. In der Stadt Zürich reservierten bisher rund 200 der 1400 eingetragenen Partnerschaften einen Termin für die Umwandlung in eine Ehe. In Winterthur waren es bislang 18 von 220 Paaren, in Luzern 2 von rund 170 Paaren.