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K-Tipp 2/2002
23.01.2002
Vor allem Monopolzeitungen verlangen für Todesanzeigen stattliche Beträge
Todesanzeigen sind für Zeitungen ein gutes Geschäft - dank Standardbreiten und stolzen Tarifen. Den Hinterbliebenen bleibt kaum eine Alternative.
Thomas Vonarburg thvonarburg@ktipp.ch
Anna Meier (Name geändert) aus Frauenfeld konnte es kaum glauben: Die Todesanzeige für ihren verstorbenen Vater kostete in der «Thurgauer Zeitung» 800 Franken. Für ein kommerzielles Insera...
Vor allem Monopolzeitungen verlangen für Todesanzeigen stattliche Beträge
Todesanzeigen sind für Zeitungen ein gutes Geschäft - dank Standardbreiten und stolzen Tarifen. Den Hinterbliebenen bleibt kaum eine Alternative.
Thomas Vonarburg thvonarburg@ktipp.ch
Anna Meier (Name geändert) aus Frauenfeld konnte es kaum glauben: Die Todesanzeige für ihren verstorbenen Vater kostete in der «Thurgauer Zeitung» 800 Franken. Für ein kommerzielles Inserat hätte sie jedoch noch mehr bezahlen müssen: Für Todesanzeigen verlangt die «Thurgauer Zeitung» - wie auch die meisten anderen Tageszeitungen - weniger als für gleich grosse Stelleninserate.
Trotzdem: Hinterbliebene kommen nicht darum herum, je nach Grösse der Anzeige tief in die Tasche zu greifen. Bei der NZZ müssen sie für eine Anzeige (14,4 cm x 12 cm) 2014 Franken hinblättern. Ist der Auftraggeber eine Firma, kostet sie gar 2517 Franken.
Konkurrenz drückt die Preise
Fast so teuer ists bei der «Neuen Luzerner Zeitung» (NLZ). Hier kostet die gleich grosse Anzeige 1911 Franken, bei der «Berner Zeitung» (BZ) trotz grösserer Leserzahl aber «nur» 1052 Franken. Im Gegensatz zur Region Bern, wo sich BZ und «Bund» um den gleichen Kuchen streiten, hat die NLZ in der Zentralschweiz freies Feld.
Wer hier den Tod eines Angehörigen flächendeckend bekannt machen will, kommt um die NLZ nicht herum. Der Verdacht liegt nahe, dass die NLZ ihre Monopolstellung rigoros ausnützt. Selbst der bezüglich Abonnenten und Leser viel mächtigere «Tages-Anzeiger» in Zürich begnügt sich mit wenig mehr als der Hälfte des NLZ-Preises.
Der Beweis, dass bei Vorhandensein von Konkurrenz in der Region die Tarife ins Rutschen geraten, wird in der Ausserschwyz erbracht: Hier verlangt die «March Höfe Zeitung» nur 100 Franken.
Ganz uneigennützig ist dieses Handeln allerdings nicht: Mit dem Preisdumping will sie das Konkurrenzblatt «March-Anzeiger» ausstechen, bei dem die gleiche Anzeige 535 Franken kostet.
Fast alle Zeitungen schreiben eine Mindestbreite von 115 (NLZ, Tages-Anzeiger, Thurgauer Zeitung) oder 144 Millimeter (Berner Zeitung, Bund, NZZ) vor, was einer halben Seitenbreite entspricht. Nur auf ausdrücklichen Wunsch gewähren gewisse Blätter auch schmälere Todesanzeigen.
So ist bei der «Basellandschaftlichen Zeitung» eine Halbierung der Standardbreite möglich. «Diese Billigvariante wählen aber in der Regel nur Vereine», heisst es bei der Inserateakquisition. Die Zeitungen raten auch aus grafischen Gründen von einer zu schmalen Anzeige ab.
Sichern Sie sich schriftlich ab
Tipp: Wer eine Todesanzeige bei einer Zeitung aufgibt, sollte sich die getroffenen Abmachungen bezüglich Breite, Höhe und Preis schriftlich bestätigen lassen. Das schützt vor ärgerlichen Überraschungen. Gewisse Zeitungen halten sich nämlich nicht an die Vorgaben und gestalten die Inserate eigenmächtig ein paar Zentimeter höher. Das kann dann schnell ein paar Hundert Franken mehr kosten.