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11.03.2020
Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit holen viele Töfffahrer ihre Motorräder aus dem Winterlager. Gut zu wissen bei Fahrten ins Ausland: Die Vorschriften zur Ausrüstung unterscheiden sich von Land zu Land.
In Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ist neben dem Helm für Fahrer und Beifahrer auch der CH-Kleber auf dem Motorrad obligatorisch.
In Italien müssen Motorräder zudem mit zwei Rückspiegeln ausgerüstet sein, wenn sie über 100 km/h fahren können: einer links am Lenker und einer rechts.
In Österreich ist Erste-Hilfe-Verbandszeug in einem festen, abgeschlossenen Kasten mitzuführen.
Frankreich verlangt, dass Fahrer und Beifahrer eine Warnweste nach europäischer Norm EN471 dabeihaben. Auch müssen sie CE-zertifizierte Handschuhe und reflektierende Helme mit Prüfzeichen ECE 22/05 oder 22/04 tragen.
Eine Übersicht über die Ausrüstungsvorschriften in zahlreichen Ländern Europas geben der TCS und der ADAC auf ihren Websites: TCS.ch ! «Obligatorische Ausrüstung für das Motorrad» ins Suchfeld eingeben. ADAC.de ! «Recht & Motorrad» ins Suchfeld eingeben.
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Fester, abgeschlossener Kasten?
Wie kommen Sie auf die Vorschrift "In Österreich ist Erste-Hilfe-Verbandszeug in einem festen, abgeschlossenen Kasten mitzuführen." ? Sowohl beim ADAC wie auch beim OAMC ist lediglich von Verbandsbeutel die Rede. Für Motorräder sind im Handel kleine Versionen nach DINxxx erhältlich, von etwas anderem habe ich noch nie gehört.