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Ungeschickte Kinder mit motorischen Störungen haben in der Schule oft Mühe und sind auf Förderungsmassnahmen angewiesen. Die Krankenkasse CSS weigerte sich, für solche Kinder Ergotherapie zu bezahlen - und hat vor Bundesgericht Recht bekommen. Die Krankenkasse muss nur zahlen, wenn die Störung des Kindes «schwerwiegend» ist und es auch im Alltag - und nicht nur in der Schule - «erheblich» beeinträchtigt ist.
(em)
Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 35/02 ...
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