Das Kreuz mit den Kreuzen
Bei den Gesundheitsfragen der Krankenkassen muss jedes Leiden deklariert sein - auch wenn eine andere Versicherung dafür zahlt.
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K-Tipp 20/2003
26.11.2003
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Seit rund einem Jahr hat Felix Bärtschi aus Basel ein künstliches Gelenk am rechten Knie; er muss deswegen regelmässig zum Arzt.
Als der Krankenkassen-Vermittler Bruno Eglin am 30. Oktober bei Bärtschi war, kamen auch das Knieproblem sowie die Arztbesuche zur Sprache. Bärtschi ergänzte, die Unfallversicherung komme für seine Knieprobleme auf, weil er sich beim Fussballspielen verletzt hatte.
«Dann müssen wir das im Fragebogen nicht angeben», habe darauf de...
Seit rund einem Jahr hat Felix Bärtschi aus Basel ein künstliches Gelenk am rechten Knie; er muss deswegen regelmässig zum Arzt.
Als der Krankenkassen-Vermittler Bruno Eglin am 30. Oktober bei Bärtschi war, kamen auch das Knieproblem sowie die Arztbesuche zur Sprache. Bärtschi ergänzte, die Unfallversicherung komme für seine Knieprobleme auf, weil er sich beim Fussballspielen verletzt hatte.
«Dann müssen wir das im Fragebogen nicht angeben», habe darauf der Makler gesagt, erinnert sich Bärtschi.
Auf dem ausgefüllten Gesundheitsfragebogen, der dem K-Tipp vorliegt, ist denn auch ein «Nein» angekreuzt bei der Frage, ob in den letzten fünf Jahren eine Behandlung der Gelenke stattgefunden habe.
Kasse muss Prämien nicht zurückerstatten
Ein «Nein» bei einem bestehenden Leiden kann für die versicherte Person punkto Zusatzversicherung schlimme finanzielle Folgen haben, falls die Sache auffliegt:
- Die Krankenkasse kann künftig bei jedem neuen Leiden vom Vertrag für die Zusatzversicherung zurücktreten - auch wenn das neue Gesundheitsproblem mit dem verschwiegenen Leiden gar nichts zu tun hat. Im konkreten Fall könnte die Krankenkasse etwa die Mehrkosten für die Privatspitalbehandlung eines Herzproblems verweigern, obwohl dieses mit dem kaputten Knie nichts zu tun hat.
- Welche Versicherung für das verschwiegene Leiden zahlt oder früher einmal gezahlt hat, spielt keine Rolle.
- Tritt die Krankenkasse wegen einer solchen falschen Antragsdeklaration vom Vertrag zurück, muss sie die bereits bezahlten Prämien nicht zurückerstatten.
- Verantwortlich für die Falschdeklaration ist immer die versicherte Person selber. Ob ein freier Makler oder ein angestellter Vertreter einer Versicherung den Fragebogen für den Kunden ausgefüllt hat, ist unerheblich. Ob Absicht im Spiel war oder Unachtsamkeit, spielt ebenfalls keine Rolle.
- Das gilt nicht nur bei Zusatzversicherungen der Krankenkassen, sondern beispielsweise auch bei Lebensversicherungen. Bei der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen spielt der Gesundheitszustand hingegen keine Rolle, es dürfen gar keine diesbezüglichen Fragen gestellt werden.
Fazit: Wenn Krankenkassenverkäufer am Werk sind, ist Vorsicht am Platz. In der Regel sind sie provisionsabhängig, haben also ein finanzielles Interesse an der Vermittlung von Kunden.
Und weil Krankenkassen gesundheitlich angeschlagene Interessenten für Zusatzversicherungen ohne Angabe von Gründen ablehnen können, ist die Versuchung für Makler gross, den Gesundheitszustand ihrer Kunden zu beschönigen.
Dazu passt, dass Makler Eglin gemäss seinem Kunden Bärtschi auch dessen Gewicht von 83 auf 78 Kilo «frisierte», weil Übergewicht für die Kassen ebenfalls ein Ablehnungsgrund sein kann.
Makler Eglin - er war für die Krankenkasse Progrès aktiv - bestreitet die Vorwürfe. Bärtschi habe die Arztbesuche gar nicht erwähnt, der Unfall liege mehr als fünf Jahre zurück, und beim Gewicht habe er seinen Kunden wohl falsch verstanden. Glücklicherweise hat Bärtschi den Antrag nicht unterschrieben, sondern vorher den K-Tipp gefragt.
Das sind die wichtigsten Tipps für das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens:
- Halten Sie sich äusserst genau an die Wahrheit.
- Es besteht kein Grund, den Fragebogen in Anwesenheit eines Policenverkäufers auszufüllen. Nehmen Sie sich dafür genügend Zeit.
- Alle Fragen sind wichtig - auch wenn ein Versicherungsvertreter etwas anderes sagt.
- Falls Sie jetzt das Gefühl haben, dass Sie kürzlich einen Gesundheitsfragebogen unwahr oder unvollständig ausgefüllt haben, sollten Sie dies sofort mit eingeschriebenem Brief Ihrer Kasse mitteilen. Die Kasse wird Sie dann entweder nachträglich ablehnen oder die Nachmeldung ohne weitere Folgen zur Kenntnis nehmen.