Auf der Suche nach einer Eigentumswohnung entdeckte Inaki Pérez aus Zürich das Projekt Neuüberbauung Manhattan Park in Zürich-Affoltern. Er war begeistert und entschloss sich, für 280 000 Franken eine 2 1/2-Zimmer-Wohnung zu kaufen. Im Spätherbst 2006 unterschrieb er die Reservations-Vereinbarung und zahlte der Verkäuferin Suisse Promotion Immobilien AG eine Anzahlung von 20 000 Franken.
Im September 2007 erhielt er eine weitere Rechnung über 20 000 Franken sowie den Zahlungsplan für die Wohnung. Damit war Pérez nicht einverstanden. Deshalb trat er am 10. Oktober schriftlich vom Reservierungs-Vertrag zurück und forderte die geleistete Akontozahlung zurück.
Finanzierung von der Bank abgelehntDoch Perez wartete vergebens. «Man hat mich mehrmals mit faulen Ausreden abgewimmelt», sagt er. Er liess aber nicht locker und leitete im Februar die Betreibung ein. Am 17. März ging das Geld auf seinem Konto ein – zuzüglich Verzugsschaden, Betreibungskosten und Zinsen.
Inaki Pérez ist nicht der einzige, der sich in Geduld üben musste. Mehrere Parteien aus Bern wollten in der Überbauung West Park in Bern-Bethlehem Wohnungen kaufen. Nachdem aber bekannt wurde, dass der Standort – eine ehemalige Mülldeponie – stärker mit Altlasten belastet ist als angenommen, traten sie von der Reservation zurück.
Unter den Zurücktretenden waren auch Vera und Aaron Aguirre aus Bern. Ihre Bank hatte die Finanzierung der Wohnung abgelehnt, weil der Kaufvertrag unübliche Bedingungen enthalten hatte. Sie hätte unter anderem ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen abgeben müssen, wie ein Sprecher der Bank gegenüber K-Tipp bestätigt. Bei dem Berner Projekt sei wegen der Altlasten aber unsicher, ob es rechtzeitig fertig werde.
Wer betreibt, bekommt das GeldTrotz der Absage der Bank und des schriftlichen Rückzugs am 23. September 2007 erhielt das Paar das Geld erst nach Monaten zurück – nachdem der K-Tipp interveniert hatte.
Seit Oktober wartete eine weitere Frau auf ihr Geld. Nachdem sie am 6. November die Betreibung eingereicht und im Januar die gerichtliche Rechtsöffnung verlangt hatte, ging es rassig. «Das Geld wurde innert eines Tages vergütet», sagt sie. Ähnliches erzählt ihre Kollegin. Am 24. September zog sie die Reservation zurück, am 6. November betrieb sie die Firma. Suisse Promotion habe das Kapital umgehend vergütet – die Betreibungskosten erst nach der Zusicherung, dass die Frau die Betreibung sofort zurückziehe.
Swiss Promotion wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Firma zahle Anzahlungen immer zurück – auch wenn Rückvergütungen nur für den Fall vorgesehen seien, dass die Finanzierung nicht zustande komme. Die Zahlungen seien veranlasst worden, bevor sich der K-Tipp eingeschaltet habe.
Vorvertrag und Anzahlung: So können Sie sich absichern- Wer sich eine Wohnung oder ein Haus im Hinblick auf einen Kauf reservieren lassen will, muss in der Regel einen Vertrag unterschreiben und eine Anzahlung von mehreren zehntausend Franken leisten.
- Solche Verträge sind nur rechtsgültig, wenn sie bei einem Notar beurkundet worden sind. Das wird aber normalerweise unterlassen. Folge: Die Vereinbarung ist für beide Parteien nicht wirksam. Die Anzahlung kann jederzeit zurückgefordert werden. Umgekehrt ist auch kein Verlass auf die Reservation.
- Immer wieder kommt es vor, dass das Geld nicht zurückgezahlt wird, weil die Immobilienfirma pleite ist. Wichtig deshalb: Verlangen Sie einen Auszug aus dem Betreibungsregister, bevor Sie unterschreiben. Hände weg vom Vertrag, wenn viele Betreibungen laufen!
- Unterschreiben Sie nie einen Vertrag mit folgendem Passus: «Bei einem Rücktritt vom Vertrag verfällt die Anzahlung zugunsten des Verkäufers.» Falls ein solcher Vertrag öffentlich beurkundet wird, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückzahlung.