Rückgabetermin



Der Rückgabetermin ist meist im Mietvertrag geregelt. Ist das nicht der Fall, gilt der Ortsgebrauch. Den erfährt man bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen (im Internet unter www.mietrecht.ch/71.0.html). Gibt es keinen Ortsgebrauch, gilt das Gesetz. Danach muss der Mieter die Wohnung am letzten T...