Bei Gutscheinen im Kreditkartenformat steht im Kleingedruckten oft eine bestimmte Geltungsdauer. Kunden können das Guthaben jedoch meist einfach reaktivieren lassen. Das wollte auch Vreni Zbinden aus Roth­rist AG: Sie hatte vor vier Jahren Coop-Gutscheine à 30 und 50 Franken erhalten. Die zweijährige Einlösefrist sah sie erst kürzlich. Zu ihrem Erstaunen hat nun Coop fürs Verlängern der Gutscheine 10 Franken Guthaben abgezogen.

Laut Juristen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsfristen: Gutscheine für Waren, Lebensmittel und Restaurans sind fünf Jahre gültig, alle übrigen zehn Jahre. Coop aber will die Gebühr weiterhin fordern, wenn ein Gutschein seit mehr als einem Jahr abgelaufen ist.