Auch wer nie einen Vertrag mit Cablecom abgeschlossen hat, kann vom Kabelnletzbetreiber Rechnungen und Mahnungen erhalten. So erging es Ettore Tognella, der Ende 2006 in ein neu gekauftes Haus nach Schöfflisdorf ZH gezogen war. Er hat eine Satellitenanlage. Trotzdem schickte ihm ­Cablecom nach ein paar Monaten eine Rechnung für den Bezug des TV-Signals. Diese retournierte Tognella und erwähnte, er habe  keinen Vertrag abgeschlossen. Darauf erhielt er eine Zahlungserinnerung, die er mit der gleichen Begründung retournierte. Seither schickte ihm Cablecom immer wieder eine Rechnung, die retournierte. Seit Anfang 2012 erhielt er Mahnungen vom Inkassobüro Intrum Justitia. Erst als der K-Tipp nachfragte, bemerkte Cablecom den Fehler und zog das Inkasso sofort zurück: Der  Anschluss sei intern falsch erfasst worden.