Eine K-Tipp-­Leserin erhielt einen Kinogutschein. Ihre Eltern hatten in der Woche nach Weihnachten das Pa­thé-Kino in Basel besucht und dort drei ­Eintritte für den Preis von zweien ­erworben. Am 1. Februar wollte die Leserin den Gutschein im Pathé-Kino in Dietlikon ZH ein­lösen. Doch das ging nicht, obwohl auf dem Gutschein kein Ort vermerkt und er noch gültig war. An der Kasse hiess es, andere Besucher hätten ihre Basler Gutscheine auch nicht einlösen können. Dazu Stephan Herzog von der Pathé Küchlin AG in Basel: «Wir bedauern den Vorfall. Die Gutscheine hätten einen Stempel tragen sollen: ‹Gültig in den Basler Pathé-Kinos›.» Die Leserin soll nun einen Gratiseintritt erhalten.