Wer bei der Compact die Arztkosten zurück­erstattet erhalten will, muss auf der Internetseite ein Deckblatt herunterladen und ausfüllen. Gefragt wird nach Behandlungs­dauer, Rechnungsbetrag sowie Arztnamen, Labor oder Apotheke. Ist die Franchise erreicht, muss man das Formular mit den Rechnungen einsenden – sonst gibt es kein Geld zurück.

Christoph Zürcher aus Bern findet, das sei für ältere Leute schikanös, und hat sich beim Bundesamt für Gesundheit beschwert. Dieses sagt, die Compact habe «keine rechtliche Grundlage», auf dem ausgefüllten Deckblatt zu beharren. Die Krankenkasse ist davon wenig beeindruckt. Bei Zürcher verzichtet sie zwar aufs Deckblatt. Laut Sprecherin Isabelle Vautravers besteht Compact ­ansonsten weiterhin darauf.