Am 5. Juni ist es so weit: Die Initiative Pro Service public kommt zur Abstimmung. Der K-Tipp lancierte das Volksbegehren im März 2012 mit seinen Partnerzeitschriften «Saldo», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio».
Die Initiative will die Grundversorgung in der Schweiz stärken: Statt möglichst hohe Gewinne anzustreben, sollen Bundesbetriebe wie Post, SBB und Swisscom in erster Linie einen guten Service zu bezahlbaren Preisen liefern. Und ihre Manager sollen höchstens so viel verdienen wie ein Bundesrat.
Anstoss zur Initiative gaben die Leserinnen und Leser. Sie forderten vom K-Tipp: «Prangert den Serviceabbau bei den Bundesbetrieben nicht nur an, unternehmt etwas dagegen!» Das wiederum löste bei den politisch Verantwortlichen keine Freude aus: Regierung, Parlament und Parteien versagten dem Volksbegehren die Unterstützung. Inzwischen bekämpfen sie es zum Teil sogar mit unwahren Behauptungen – aber nach wie vor ohne Erfolg: In den jüngsten Abstimmungsumfragen von «Tages-Anzeiger» und SRG erreichte die Initiative fast 60 Prozent Zustimmung.
Pro Service public ist nicht das erste politische Engagement des K-Tipp. Weitere Beispiele, wie er sich für Anliegen der Leser starkmachte:
Freizügigkeits- und 3a-Konten: Im Herbst 2007 etwa startete der K-Tipp eine Petition an den damaligen Bundesrat Pascal Couchepin. Das Ziel: Der für die Pensionskassen geltende Mindestzins auf den einbezahlten Geldern sollte auch für die Freizügigkeits- und die freiwilligen Säule-3a-Konten der Banken gelten.
Doch Couchepin zeigte der von über 50 000 Lesern unterzeichneten Forderung die kalte Schulter und unternahm – nichts. Das ist die Schwäche von Petitionen: Regierung und Parlament können sie ohne Begründung entsorgen.
Gegen Rentenkürzung: Mehr Erfolg hatte der K-Tipp mit dem Referendum gegen eine geplante Kürzung der Pensionskassenrenten. Zusammen mit «Saldo», «Bon à Savoir», der Gewerkschaft Unia und der SP sammelte er 2009 in nur drei Monaten mehr als 200 000 Unterschriften gegen den Beschluss des Parlaments, das den Umwandlungssatz in der zweiten Säule senken wollte.
In der Abstimmung vom März 2010 sagten dann knapp 73 Prozent des Stimmvolks Nein zu tieferen Pensionskassenrenten.
Roaminggebühren: Ist auch bei den Roaminggebühren noch ein Happy End möglich? Bereits 2011 sagte der K-Tipp mit einer Petition den überrissenen Gebühren für die Handy-Benutzung im Ausland den Kampf an. Innert fünf Wochen kamen fast 56 000 Unterschriften zusammen.
Seither ist viel Zeit vergangen – und viel Geld in die Kassen der Telecomfirmen geflossen: Rund 3,8 Milliarden Franken haben Schweizerinnen und Schweizer seit 2009 wegen der überrissenen Roaminggebühren zu viel bezahlt. Von der Petition ausgelöste Vorstösse wurden im Parlament zunächst auf Eis gelegt und später verworfen.
Jetzt ruhen die Hoffnungen auf der Revision des Fernmeldegesetzes: Unter bestimmten Bedingungen soll der Bundesrat darin die Möglichkeit erhalten, Obergrenzen für die Roaminggebühren festzulegen. Doch die vier Bundesratsparteien sind dagegen.
Transparenz: Im letzten Herbst machte der K-Tipp vor den eidgenössischen Wahlen transparent, wie konsumentenfreundlich die wieder kandidierenden Nationalräte in der zu Ende gehenden Amtsperiode abgestimmt hatten. Ernüchternder Befund: Konsumentenanliegen standen bei niemandem durchgängig an erster Stelle.
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