Das sollten Sie zum Thema Reiseversicherung wissen
Hohe Arztkosten im Ausland, Annullierung der Reise oder Pech während der Ferien: Wie man sich gegen die finanziellen Folgen solchen Ungemachs schützt.
Inhalt
K-Tipp 06/2008
24.03.2008
Ernst Meierhofer
Wer vor einer Reise steht und sich Gedanken um den Versicherungsschutz macht, sollte an drei wichtige Aspekte denken:
1. Heilungskosten ausserhalb der Schweiz
In gewissen Ländern können Arzt- und Spitalrechnungen extrem hoch ausfallen, so dass der Schutz der obligatorischen Grundversicherung nicht genügt.
2. Die Reiseabsage
Falls Sie schwer verunfallen oder schwer krank werden und des...
Wer vor einer Reise steht und sich Gedanken um den Versicherungsschutz macht, sollte an drei wichtige Aspekte denken:
1. Heilungskosten ausserhalb der Schweiz
In gewissen Ländern können Arzt- und Spitalrechnungen extrem hoch ausfallen, so dass der Schutz der obligatorischen Grundversicherung nicht genügt.
2. Die Reiseabsage
Falls Sie schwer verunfallen oder schwer krank werden und deshalb eine gebuchte und vorausbezahlte Reise nicht antreten können, zahlt das Reisebüro – je nach Datum der Absage – wenig oder gar kein Geld zurück. Dieses Risiko der Reiseabsage deckt die Annullationskosten-Versicherung. Sie zahlt sogar dann, wenn man kurz vor der Abreise den Arbeitsplatz verliert. Und sie springt auch ein, wenn Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Krawalle im Ferienland die Reise verunmöglichen.
Die Annullationskosten-Versicherung zahlt auch, wenn eine nahestehende Person (auch Geschwister) oder ein Reisepartner oder der Stellvertreter am Arbeitsplatz schwer erkrankt, verunfallt oder stirbt.
3. Der Reisezwischenfall
Während einer Reise kann es zu Zwischenfällen kommen. Der Reisende oder ein Familienmitglied wird ernsthaft krank und muss zurück nach Hause. Politische Unruhen erzwingen eine vorzeitige Abreise. Oder Naturereignisse verunmöglichen den weiteren Aufenthalt am Ferienort.
In solchen Fällen zahlt die sogenannte Personen-Assistance die Repatriierung, also die Transportkosten für die vorzeitige Rückkehr in die Schweiz. Auch Bergung und Rettung der versicherten Person sind gedeckt.
Die Personen-Assistance zahlt auch, wenn Sie Ihren Hotelaufenthalt verlängern müssen, weil beispielsweise Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen oder der Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel Sie an der Weiterreise hindern.
In der Regel ersetzt diese Versicherung auch den nicht «verbrauchten» Anteil des Reisearrangements.
Oft günstiger: Jahres-Reiseversicherung
Als Gesamtpaket sind die drei aufgezählten Deckungen selten erhältlich; man muss sich also den Versicherungsschutz meist à la carte zusammenstellen. Und es gilt auch zu entscheiden, ob man ihn nur gerade für die Zeit der Ferien möchte oder ob man eine ganzjährig gültige Jahres-Reiseversicherung abschliessen will.
Wer im Jahr zwei oder mehr Auslandreisen mit der Familie unternimmt, ist mit einer Jahres-Reiseversicherung gut bedient. Auch die Schutzbriefe von ACS, TCS und VCS sind Jahres-Reiseversicherungen. Was das für Singles und Familien kostet, zeigt die Tabelle auf Seite im pdf-Artikel.
Ein paar wichtige Punkte zum Thema Jahres-Reiseversicherung
Die Tabelle im pdf-Artikel zeigt die üblichen Standardprodukte, die im Normalfall reichen. Sie sind auf Ferienreisende zugeschnitten, die mit dem Flugzeug ins Ausland reisen. Einige Anbieter führen noch weitere Produktvarianten mit besseren Leistungen. Die Pannenhilfe für Autos ist in den Prämien meist nicht dabei.
Jahres-Reiseversicherungen decken üblicherweise die Reiseabsage (Annullation) und den Reisezwischenfall (Personen-Assistance).
Wer im Jahr nur einmal verreist, kann diese beiden Risiken auch im Reisebüro nur für die jeweilige Reise versichern.
Achten Sie darauf, ob die Teildeckung in der Schweiz und in Europa bzw. auf der ganzen Welt gilt. Mit einem TCS-Schutzbrief zum Beispiel sind Annullationen in der Schweiz (etwa einer Ferienwohnung) nur versichert, wenn man dies ausdrücklich wünscht. Bei den TCS-Prämien in der Tabelle ist der Zusatz Schweiz inbegriffen.
Zusatzdeckung für Übersee
Wie schon erwähnt: Mit einer Jahres-Reiseversicherung sind erst die Reiseabsage und der Reisezwischenfall versichert, die Heilungskosten aber meist noch nicht.
Wer im Ausland zum Arzt muss oder im Spital landet, erhält von der Grundversicherung der Krankenkasse oder von seiner Unfallversicherung nur das Doppelte dessen vergütet, was die Behandlung beim Arzt oder im Spital im Wohnkanton gekostet hätte. In Europa genügt diese Deckung meist. (Wichtig: Bei Reisen innerhalb Europas immer die «Europäische Krankenversicherungskarte» mitnehmen, die Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.)
Auf Reisen in Übersee reicht diese Deckung jedoch oft nicht. Dann riskieren Sie, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten selber zahlen müssen. Für teure Länder ist also eine Zusatzdeckung unabdingbar.
50 bis 80 Franken für zwei Wochen
Viele Krankenkassen-Versicherte haben bereits ganzjährig einen solchen Auslandschutz über einen der kleinen Krankenpflegezusätze, beispielsweise «Top» der Helsana-Gruppe oder «Krankenpflege-Plus» der KPT. Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Zusatzversicherungen nach.
Wenn Sie keine solche Zusatzversicherung haben, können Sie bei einigen Krankenkassen eine zeitlich begrenzte Heilungskostenversicherung abschliessen. Für eine Familie kostet das für zwei Wochen Ferien 50 bis 80 Franken.
Aber: In Ausnahmefällen sind nicht gedeckte Arzt- und Spitalkosten im Ausland auch in einer Jahres-Reiseversicherung inbegriffen. Die Fussnote 3 in der Tabelle zeigt, dass bei der CSS-Reiseversicherung ein solcher umfassender Heilungsschutz automatisch drin ist. Ebenfalls dabei ist er bei der erweiterten Elvia-Variante mit der Bezeichnung «Secure trip plus» (in der Prämientabelle nicht aufgeführt).
Eine weitere Variante bietet der TCS: Im Rahmen seines Schutzbriefes gibts für zusätzliche 45 Franken eine ganzjährige Zusatzdeckung mit unbegrenzten Heilungskosten ausserhalb Europas. Für weitere 32 Franken ist auch Europa inbegriffen. In der Tabelle sind diese Zusatzdeckungen nicht berücksichtigt.