Daten-Sammelwut der Telefonriesen
Orange, Sunrise und Swisscom schmuggelten vom Gesetz nicht verlangte Fragen in ihre Formulare. Wer deshalb zu viele Daten preisgegeben hat, kann diese löschen lassen.
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K-Tipp 13/2004
25.08.2004
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Nun ist Schluss mit anonym telefonieren. Besitzer eines Prepaid-Handys, die ihre SIM-Karte nach dem 1. November 2002 aktiviert haben, müssen sich von ihrem Mobilfunkanbieter nachträglich registrieren lassen. Diese Massnahme dient laut Bundesrat dem Kampf gegen Drogenkriminalität und Terrorismus und gilt auch für Käufer neuer SIM-Karten.
Gesetzlich verlangt sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie Art und Nummer des Ausweises. Doch Orange, Sunrise und Swisscom genügte ...
Nun ist Schluss mit anonym telefonieren. Besitzer eines Prepaid-Handys, die ihre SIM-Karte nach dem 1. November 2002 aktiviert haben, müssen sich von ihrem Mobilfunkanbieter nachträglich registrieren lassen. Diese Massnahme dient laut Bundesrat dem Kampf gegen Drogenkriminalität und Terrorismus und gilt auch für Käufer neuer SIM-Karten.
Gesetzlich verlangt sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie Art und Nummer des Ausweises. Doch Orange, Sunrise und Swisscom genügte das nicht. Sie witterten die Chance, im gleichen Aufwisch ein paar wertvolle Daten für Werbezwecke zu sammeln.
So fragten alle drei Anbieter bis vor kurzem auch nach Beruf, Sprache und Nationalität des Kunden. Swisscom interessierte sich überdies für dessen Festnetznummer, Sunrise für die E-Mail-Adresse. Der Gipfel: Swisscom liess sich gleich noch die Ermächtigung geben, die Daten für Marketingzwecke zu verwenden.
Dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten stösst dieses Vorgehen sauer auf: «Wenn die Firmen mehr wissen wollen, als das Gesetz verlangt, sollen sie die freiwilligen Angaben wenigstens als solche kennzeichnen», verlangt sein Sprecher Daniel Menna.
Für Neukunden kanns kompliziert werden
Swisscom und Sunrise haben dies inzwischen getan. Allerdings müssen Sunrise-Kunden noch immer ihre «Korrespondenzsprache» angeben. Und Orange will laut Internet-Formular nach wie vor zwingend Angaben zu Beruf, Sprache und Nationalität.
«Wer sich nachträglich registrieren lässt, muss solche Fragen nicht beantworten», erklärt Menna. Komplizierter ist die Sache für Neukunden: Sie erhalten möglicherweise keinen Vertrag, wenn sie sich weigern, gewisse Fragen zu beantworten.
Wer sich bereits registrieren liess und zu viele Daten angegeben hat, kann diese löschen lassen. Bei Swisscom ist das allerdings nicht nötig: «Die Daten werden generell gelöscht und es werden keine Kundeninformationen verschickt», versichert Mediensprecher Sepp Huber.
Sunrise und Orange weisen darauf hin, dass Händler die Daten direkt in den Computer eingeben und ihre Kunden richtig informieren, welche Angaben freiwillig sind. Wer trotzdem glaubt, zu viele Fragen beantwortet zu haben, kann ein schriftliches Löschungsbegehren stellen (Ausweiskopie beilegen!).
Für Prepaid-Kunden, die ihre SIM-Karte nach dem 1. November 2002 in Betrieb nahmen und sich noch nicht registrieren liessen, gilt:
- Sie müssen persönlich bei einer Verkaufsstelle ihres Anbieters vorbeigehen. Orange- und Sunrise-Kunden können das Ganze auch am Postschalter erledigen.
- Mitzunehmen sind das Handy (inkl. SIM-Karte) sowie ein zur Einreise in die Schweiz berechtigender Ausweis (Pass, ID, gewisse Ausländerausweise). Der Führerschein genügt nicht.
- Sunrise-Kunden können mit ihrem Handy kostenlos abfragen, ob sie registrierungspflichtig sind (Informationen gibts unter www. sunrise.ch).
- Die Registrierung ist kostenlos und muss vor dem 31. Oktober 2004 erfolgen. Wer sie versäumt, kann ab November nicht mehr telefonieren. Seine SIM-Karte wird gesperrt und das Guthaben geht verloren.