Nun ist Schluss mit anonym telefonieren. Besitzer eines Prepaid-Handys, die ihre SIM-Karte nach dem 1. November 2002 aktiviert haben, müssen sich von ihrem Mobilfunkanbieter nachträglich registrieren lassen. Diese Massnahme dient laut Bundesrat dem Kampf gegen Drogenkriminalität und Terrorismus und gilt auch für Käufer neuer SIM-Karten.



Gesetzlich verlangt sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie Art und Nummer des Ausweises. Doch Orange, Sunrise und Swisscom genügte ...