Der K-Tipp berichtete von einem Leser, der auf der Website von Fust eine Stereoanlage der Marke Yamaha angeschaut hatte. Als er zwei Stunden später auf der SBB-Website war, tauchte dort Werbung auf – von Fust, für Yamaha-Stereoanlagen.
Der K-Tipp deckte damals auf, wie viele Daten die SBB sammeln, wenn Kunden ihre App nutzen oder die Internetseite besuchen – und wie die SBB die Daten nutzen. Zum Beispiel für Werbung (K-Tipp 11/2019). Der K-Tipp zeigte, wie fehlerhaft die Datenschutzerklärung der SBB auf deren Internetseite war, wie lückenhaft und streckenweise unverständlich.
Das Bahnunternehmen versprach eine überarbeitete Version. Jetzt liegt sie vor. Aber sie ist nicht besser, sondern lang und widersprüchlich. Und sie lässt viele Fragen offen.
Die neue Datenschutzerklärung umfasst rund 35 000 Zeichen. Das entspricht mehr als zehn K-Tipp-Seiten. Zudem hat es Verweise auf Datenschutzerklärungen von anderen Firmen mit zusätzlichen 200 000 Zeichen – zum Teil sogar auch in englischer Sprache.
Da ist zum Beispiel von «Tracking Tools, Social Plugins und Third Party Cookies» die Rede. Selbst Hartgesottene werden das nicht lesen – und schon gar nicht verstehen.
Selbstgefällige Rechtfertigung
Der K-Tipp versuchte es trotzdem. Auffallend: Insgesamt sieben Mal rechtfertigen die SBB ihren Datenhunger in ziemlich selbstgefälliger Art: «Die Rechtsgrundlage für diese Bearbeitung der Personendaten bildet unser berechtigtes Interesse.»
Natürlich werden die Daten nicht nur gesammelt, sondern auch genutzt. Neben Alter, Wohnort und Geschlecht auch Reisedaten samt den Abfahrts- und Ankunftszeiten, Reiseklasse, Billett- und Abotyp, aber auch aufgerufene Websites, Suchanfragen, Computermarke und -modell, Browser- und Betriebssystem-informationen, IP-Adresse und GPS-Koordinaten. Das alles steht in der neuen Datenschutzerklärung.
Dabei verstricken sich die SBB ständig in Widersprüche. Beispiel:
Einerseits schreiben sie: «Ihre Daten werden nur für die Entwicklung, Erbringung, Optimierung und Auswertung unserer Leistungen oder für die Pflege der Kundenbeziehung verwendet.» Andererseits geben sie zu, dass sie «interessierten Unternehmen die Möglichkeit bieten, die Kunden mittels Werbung anzusprechen».
Die SBB sagen dazu: «Wir halten uns bei der Datenverarbeitung strikt an die gesetzlichen Vorgaben.» Und: «Die SBB verkaufen keine Daten von Kunden an Dritte.»
Sprachlich schludrig formuliert
Die SBB erwähnen auch: «Die Kunden können jederzeit von ihren Rechten Gebrauch machen – etwa der Verwendung ihrer Daten zu Marketingzwecken widersprechen oder ihre Einwilligung für eine künftige Datenbearbeitung widerrufen.»
Nicht nur inhaltlich, sondern auch sprachlich ist die Datenschutzerklärung der SBB schludrig formuliert: Da ist zum Beispiel von «Webseitenseiten» die Rede. Und sogar das Wort «Billett», das zur Kernkompetenz eines Bahnunternehmens gehören sollte, ist nicht immer richtig geschrieben.
Abschliessend schreiben die SBB übrigens in der Datenschutzerklärung: «Wir behalten uns das Recht vor, diese Erklärung jederzeit und nach unserem freien Ermessen anzupassen und zu ergänzen. Bitte konsultieren Sie diese Erklärung regelmässig.»
Rechtlich ist das unhaltbar. Die SBB müssten ihre Kunden über Änderungen informieren – es ist nicht Sache der Kunden, nachzufragen, ob die SBB ihre Regeln zum Datenschutz geändert haben.