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04.04.2012
Ein Mann nervte sich wegen des Lärms in der Nachbarschaft. In einer Scheune war ein Bar- und Musikbetrieb des Open-Air-Festivals St. Gallen eingerichtet. Um 2.45 Uhr stellte der Mann deshalb kurzerhand die Stromzufuhr ab.
Das ist eine Nötigung, sagt das Bundesgericht. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken.
Bundesgericht, Urteil 6B_628/2011 vom 2. 2. 2012
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