Ein Mann nervte sich wegen des Lärms in der Nachbarschaft. In einer Scheune war ein ­­Bar- und Musikbetrieb des Open-Air-Festivals St. Gallen eingerichtet. Um 2.45 Uhr stellte der Mann deshalb kurzerhand die Stromzufuhr ab.

Das ist eine Nötigung, sagt das Bundes­gericht. Der Mann erhält eine bedingte Geldstrafe von 9000 Franken.   

Bundesgericht, Urteil 6B_628/2011 vom 2. 2. 2012