Den Rückflug teuer bezahlt
Trotz gültiger Buchung abgeblitzt: Swiss verweigerte einer Familie das Check-in, weil ihr die Papiertickets gestohlen worden waren.
Inhalt
K-Tipp 10/2007
23.05.2007
Gery Schwager
Für Familie Baer aus Dulliken SO nahmen die Ferien in Florida am 3. März letzten Jahres eine unglückliche Wendung. An diesem Tag wurden ihr aus dem Hotelzimmer in Orlando Geld, Pässe und Flugtickets gestohlen.
Baers meldeten den Diebstahl sofort der Polizei und dem Konsulat. Wegen der Swiss-Tickets machten sie sich indes keine grossen Sorgen. Schliesslich waren sie damit von Zürich nach Miami geflogen und für den Rückflug am 12. März bereits gebucht.
Doch am Check-in gabs ein...
Für Familie Baer aus Dulliken SO nahmen die Ferien in Florida am 3. März letzten Jahres eine unglückliche Wendung. An diesem Tag wurden ihr aus dem Hotelzimmer in Orlando Geld, Pässe und Flugtickets gestohlen.
Baers meldeten den Diebstahl sofort der Polizei und dem Konsulat. Wegen der Swiss-Tickets machten sie sich indes keine grossen Sorgen. Schliesslich waren sie damit von Zürich nach Miami geflogen und für den Rückflug am 12. März bereits gebucht.
Doch am Check-in gabs eine böse Überraschung: Zwar war unbestritten, dass die dreiköpfige Familie auf Flug LX 65 nach Zürich gebucht war. Aber das Swiss-Personal verwehrte ihr wegen der fehlenden Papiertickets den Einstieg. Es war auch nicht bereit, Ersatztickets auszustellen. Familie Baer musste für gut 1300 Franken neue Flugscheine kaufen.
Ersatztickets gibts nur bei Zahlungsnachweis
Swiss hält dazu fest, sie regle Fälle verlorener oder gestohlener Tickets nicht anders als andere Airlines. Ein Ersatzticket könne sie nur ausstellen, wenn sie über alle Details des Originalflugscheins verfüge.
Wurde dieser - wie bei Baers - via Reisebüro ausgestellt, kenne Swiss nur den Namen des Passagiers, den Flug und die Buchungsklasse. Sie wisse aber nicht mit Sicherheit, ob die Reise bezahlt worden sei. Passagiere könnten nämlich «eine provisorische Buchung machen, ohne zu zahlen». Und im Fall Baer, so argumentiert Swiss, habe das Personal am Flughafen Miami die nötigen Details der Originaltickets beim Schweizer Reisebüro nicht erfragen können, weil Sonntag war.
Warum aber klärte die Airline die Sache nicht einfach später ab und liess Baers zum Beispiel gegen Entrichtung eines Depots fliegen? Swiss ist ein solches Vorgehen nach eigenen Angaben zu aufwendig.
Vito Roberto, Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen, überzeugt die Argumentation von Swiss ganz und gar nicht. «Anders als ein Geldschein oder eine Aktie ist ein Flugticket kein Wertpapier», stellt er klar. Bei Ticket-Verlust bleibe das Recht, mitzufliegen, erhalten, sofern der Flug nachweislich bezahlt worden sei.
Rechtlich fragwürdiges Vorgehen
Daraus folgt: Swiss hätte Baers zurückfliegen lassen können auf das (geringe) Risiko hin, dass der Flug tatsächlich noch nicht bezahlt war. Zumindest aber hätte die Airline der Familie den Betrag für die neuen Tickets nach Klärung des Sachverhalts erstatten müssen.
Beides hat Swiss nicht getan. Ein Gericht würde das Vorgehen der Airline kaum schützen, glaubt Roberto. Baers haben zwar rund 800 Franken zurückbekommen, weil sie mit den Originaltickets nur hinfliegen und die gekaufte Leistung somit bloss zur Hälfte beziehen konnten. Die neuen Flugscheine haben die Familie trotzdem gut 500 Franken mehr gekostet.
E-Ticket kaufen
Elektronische Tickets haben gegenüber klassischen Flugscheinen einen grossen Vorteil: Sie können weder verloren gehen noch gestohlen oder vergessen werden.
Denn bei E-Tickets sind alle Flugscheindetails im Buchungssystem der Airline gespeichert. Passagiere müssen also beim Check-in-Schalter kein Billett mehr vorlegen. Es genügt, sich mit Pass oder Identitätskarte auszuweisen.
E-Tickets gibt es bei fast allen Airlines. Bei Swiss sind sie für 66 der 70 Destinationen im Streckennetz erhältlich.