Ja. Er ist zwar an das Arztgeheimnis gebunden. Es gibt aber eine Reihe von Gesetzen, die alle Ärztinnen und Ärzte verpflichten oder berechtigen, medizinische Daten ihrer Patienten den Behörden weiterzuleiten. Dazu braucht es kein Einverständnis der Patientinnen und Patienten. Gewisse ansteckende Krankheiten, wie zum Beispiel Gelbfieber, Hirn-hautentzündung, Pocken oder Tuberkulose, müssen die Ärzte melden – samt Namen und Adresse des Patienten.

Falls ein Arzt meint, sein Patient stelle eine Gefahr für den Autoverkehr dar, und wenn er deshalb an seiner Fahrtüchtigkeit zweifelt, darf er ihn melden – auch wenn der Patient dagegen ist. Alkoholiker und Drogenabhängige müssen also damit rechnen, dass ihnen der Fahrausweis entzogen wird, wenn die Strassenverkehrsbehörde durch den Arzt von der Sucht erfährt.