Die neue Zoll-Box im Hauptbahnhof Zürich (Bild) soll Einkaufs­touristen, die mit der Bahn unterwegs sind, das Verzollen er­leich­tern. Wer Waren im Wert von über 300 Franken einführt, muss den Zug an der Grenze nicht mehr verlassen, um die Mehrwertsteuer oder den Zoll zu zahlen. 

Solche Einkäufe können jetzt an der «An­melde-Box» in Zürich verzollt werden: For­mular ausfüllen, mit den Kaufquittungen in einen Umschlag stecken und einwerfen. Die zu entrichtenden Abgaben werden dann in Rechnung gestellt. Ebenfalls per Post erhält man die abgestempelten Belege zurück. 


Weitere Zoll-Boxen in Bahnhöfen: 

Basel Badischer Bahnhof und Bahnhof SNCF, Brig, Buchs SG, Chias­so, Genf Cornavin, Konstanz (D), Lausanne, Neuenburg, Rafz, Schaffhausen, St. Margrethen, Thayngen, Tirano (I), Vallorbe, Visp und Waldshut (D).

Ausnahmen: Sind Zöllner im Zug, müssen Reisende die zollpflichtige Ware un­aufge­fordert anmelden. 

Einkäufe, die man per Auto eingeführt hat, kann man nicht an Bahnhöfen deklarieren. Zoll-Boxen gibts aber auch an unbewachten Grenzübergängen.