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Ein Bauunternehmer kaufte von einem Bekannten einen Spitzhammer für 7000 Franken; der effektive Wert des Geräts war aber vier- bis neunmal (Neupreis) höher. Er verwendete das Gerät und spritzte es auf seine Firmenfarben um. Dann erfuhr er, dass das Gerät gestohlen war - verwendete es aber weiter.
Dafür ist er wegen Hehlerei zu drei Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von 6000 Franken verurteilt worden - und zwar zu Recht, sagt das Bundesgericht.
Denn Hehl...
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