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Versicherungen können von Ärzten und Therapeuten Auskünfte über Patienten und deren Behandlung verlangen. Voraussetzung ist, dass die Versicherten eingewilligt haben und die Informationen nötig sind, um die Leistungspflicht abzuklären. Die Visana stellt aber auch Fragen zu früheren Behandlungen, obwohl das nicht erlaubt ist (K-Tipp 3/2018).
Auch Formulare anderer Krankenkassen enthalten Fragen, die Therapeuten nicht beantworten müssen. Beispiel: Eine medizinische Massagetherapeutin aus Basel wurde von Avanex, Helsana, Progrès und der Swica angeschrieben. Die Versicherer wollten unter anderem wissen, welchen Beruf ein Patient ausübt.
Thomas Geiser, Professor an der Uni St. Gallen, sagt: «Der Beruf hat nichts mit der Behandlung zu tun – Therapeuten dürfen diese Frage offenlassen.» Die Swica will zudem Grösse und Gewicht des Patienten wissen. Avanex, Helsana und Progrès fragen, ob der Versicherte normal-, unter- oder übergewichtig ist. Laut Geiser dürfen Therapeuten dies unbeantwortet lassen, wenn das Gewicht nichts darüber aussagt, ob eine Behandlung angezeigt ist.
Laut Helsana-Sprecher Stefan Heini wird in den Fragebögen mittlerweile nicht mehr nach dem Gewicht gefragt. Der Beruf sei für die Leistungspflicht relevant, etwa bei Allergien einer Coiffeuse. Swica-Sprecherin Silvia Schnidrig sagt, die Fragen seien notwendig, um ein ganzheitliches Bild zu bekommen, ob eine Therapie sinnvoll sei.
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