Inhalt
Die 367 Raiffeisenbanken seien keine Filialen einer Bankengruppe, sondern selbständige Genossenschaften, sagt Raiffeisensprecher Franz Würth. Deshalb gelte der Einlegerschutz von 30 000 Franken pro Genossenschaft und pro Kunde. Wer beispielsweise je ein Konto bei der Raiffeisenbank Adligenswil-Udligenswil LU und bei der Raiffeisenbank Horw LU hat, geniesst den Einlegerschutz doppelt.
Ausnahme: In Basel, Bern, St. Gallen, Thalwil, Winterthur und Zürich führt die Dachgenossenschaft der Raiffeisenbanken Niederlassungen. Diese sind nicht selbständig. Hat ein Kunde bei ihnen verschiedene Konten, besteht der Einlegerschutz nicht pro Bank und Kunde, sondern lediglich pro Kunde.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden