Die 367 Raiffeisenbanken seien keine Filialen einer Bankengruppe, sondern selbständige Genossenschaften, sagt Raiffeisensprecher Franz Würth. Deshalb gelte der Einlegerschutz von 30 000 Franken pro Genossenschaft und pro Kunde. Wer beispielsweise je ein Konto bei der Raiffeisenbank Adligenswil-Udligenswil LU und bei der Raiffeisenbank Horw LU hat, geniesst den Einlegerschutz doppelt.

Ausnahme: In Basel, Bern, St. Gallen, Thalwil, Winterthur und Zürich führt die Dachgenossenschaft der Raiffeisenbanken Niederlassungen. Diese sind nicht selbständig. Hat ein Kunde bei ihnen verschiedene Konten, besteht der Einlegerschutz nicht pro Bank und Kunde, sondern lediglich pro Kunde.