Inhalt
Ein Mann war bei der Sammelstiftung der Rentenanstalt (heute Swisslife) versichert. Drei Jahre vor der Pensionierung verlangte er die so genannte Kapitaloption: Statt der monatlichen Rente wünschte er die Barauszahlung seines gesamten Altersgeldes. Kurz vor der Pensionierung besann er sich um und verlangte trotzdem die Rente. Die Rentenanstalt ging auf seinen Wunsch nicht ein.
Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Rentenanstalt hat die Rente zu Recht verweigert. Wer sich inn...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken