Eine Putzfrau arbeitete 3,5 Stunden in einem Haushalt. Als sie verunfallte, zahlte ihr die Winterthur ein Taggeld aus, das nur auf dem Lohn beruhte, den sie in diesem Haushalt verdient hatte. Doch die Putzfrau war jeweils noch 3,75 Stunden in einem anderen Haushalt beschäftigt gewesen. Auch dort war sie unfallversichert, aber bei der Mobiliar.

Nun sagt das Bundesgericht: Teilzeitler mit mehreren Jobs erhalten Taggelder gemäss ihrem Gesamtlohn. Die Winterthur muss für die Berechnung des Unfalltaggeldes also beide Löhne zusammenzählen und deshalb ein höheres Taggeld auszahlen. Die Winterthur kann dann bei der Mobiliar einen Teil des ausgezahlten Geldes eintreiben.

(em)

Bundesgericht, Urteil U 266/06 vom 8.12.2006